Kleine Anfrage von Daniel Born bringt Bewegung in die Friedhofsordnung

Veröffentlicht am 04.11.2025 in Landespolitik

Schwetzingen/Stuttgart. Bei der „letzten Ruhe“ hat der fraktionslose Landtagsabgeordnete Daniel Born die Landesregierung in Bewegung gebracht: Nach seiner Anfrage zum Bestattungswesen bestätigt das Sozialministerium erstmals, dass Gespräche mit Kirchen, Kommunen und Bestattungsunternehmen laufen, um über mögliche Liberalisierungen der Friedhofs- und Bestattungsordnung in Baden-Württemberg zu beraten. Eine konkrete Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt möglicher Änderungen steht zwar noch aus, doch Born sieht dies als wichtigen Schritt.

„Ein vielfältiges Land braucht maximale Vielfalt im Bestattungswesen. Die Menschen wissen selbst am besten, wie sie trauern und erinnern wollen. Auch in meinen Gesprächen wird mir oft geschildert, dass die Bemühungen der Kommunen um mehr Möglichkeiten auf den Friedhöfen wertgeschätzt, aber mehr Möglichkeiten auch außerhalb der Friedhofskultur gesucht werden. Es kann nicht sein, dass Bürger ins Ausland ausweichen müssen, nur weil sie hier nicht genug Wahlfreiheit haben“, sagt der ehemalige Landtagsvizepräsident.

Rheinland-Pfalz als Vorbild

Born verweist auf die jüngste Reform in Rheinland-Pfalz: Dort wurde die Friedhofspflicht abgeschafft, und Bürger können ihre Urnen zu Hause aufbewahren oder Bestattungen in Flüssen und anderen besonderen Orten durchführen lassen. Auch besondere Fälle wie Sternenkinder oder die gemeinsame Bestattung von Kindern mit verstorbenen Eltern werden gesetzlich geregelt. „Baden-Württemberg muss endlich aufholen. Wir dürfen nicht länger das Schlusslicht sein, wenn es um Freiheit und Selbstbestimmung bei der letzten Ruhe geht“, so der Schwetzinger Abgeordnete weiter.

Bestandsaufnahme in Baden-Württemberg

Derzeit sind in Baden-Württemberg Erd-, Feuer-, See-, Tuch- und Naturbestattungen zulässig. Andere moderne Formen wie „Reerdigung“, Diamantbestattung oder die Aufbewahrung von Urnen im privaten Umfeld bleiben verboten. Umbettungen von Urnen sind kompliziert und nur unter engen, bürokratischen Voraussetzungen möglich. Die Friedhofspflicht wird zwar mit dem Schutz der Totenruhe und der würdevollen Bestattungskultur begründet, doch Born betont: „Würdevolle Bestattung und individuelle Freiheit schließen sich nicht aus. Es geht darum, Menschen Wahlmöglichkeiten zu geben, ohne die Friedhofskultur zu gefährden.“

Städtetag fordert zeitgemäße Anpassungen

Der Städtetag Baden-Württemberg unterstützt die Diskussion und sieht dringenden Handlungsbedarf. Die Städte betonen, dass Friedhöfe integrativ, würdevoll und an den Bedürfnissen der Trauernden ausgerichtet sein müssen. Notwendig seien gesetzliche Anpassungen, die Ausnahmen vom Friedhofszwang unter engen Voraussetzungen ermöglichen, die Umbettung von Urnen erleichtern und individuelle Bestattungsformen zulassen. Auch Mensch-Tier-Bestattungen, Ascheteilungen und flexible Transportmöglichkeiten von Urnen sollen nach den Empfehlungen des Städtetags künftig einfacher möglich sein.

Born fordert klare gesetzliche Schritte

„Grün-Schwarz muss die Diskussion jetzt in konkrete gesetzliche Schritte übersetzen“, fordert Born. „Wir brauchen ein Bestattungsrecht, das modernen Lebenswirklichkeiten gerecht wird, die Wünsche der Menschen respektiert und gleichzeitig unsere Friedhofskultur bewahrt. Baden-Württemberg darf nicht länger hinter anderen Bundesländern zurückbleiben.“

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