Born und Schmidt: „Karlsruher Urteil bestätigt unsere Forderung nach Änderung des Kommunalwahlrechts“

Veröffentlicht am 22.02.2019 in Pressemitteilungen

Der Schwetzinger SPD-Landtagsabgeordnete Daniel Born und die Eppelheimer SPD-Kreisrätin Renate Schmidt begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen.

Eppelheim/Schwetzingen. Erst kürzlich kritisierten Born und Schmidt in einer gemeinsamen Pressemitteilung die grün-schwarze Landesregierung scharf für deren Untätigkeit bei der Schaffung des inklusiven Wahlrechts. Menschen mit Behinderungen, denen ein Betreuer für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten zur Seite gestellt ist, wird in Baden-Württemberg das aktive und passive Wahlrecht vorenthalten. Dieser Ausschluss widerspricht der UN-Charta für Menschenrechte. Schon im Frühling letzten Jahres stellte die SPD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum inklusiven Wahlrecht, um diese Ungerechtigkeit zu beenden. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte den Antrag im Landtag ab. Erst diese Woche brachte die SPD-Landtagsfraktion erneut einen Gesetzentwurf ein.

Durch das Urteil aus Karlsruhe sehen sich der Wahlkreisabgeordnete aus Schwetzingen und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion nun bestätigt: „Die Entscheidung ist ein weiterer Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Schnellstmöglich muss die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg nun unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlrechts zustimmen.“

Der SPD-Politiker Daniel Born kritisiert die grün-schwarze Landesregierung: „Andere Bundesländer sind schon viel weiter und haben die Wahlrechtsausschlüsse bereits aufgehoben. Die Landesregierung streitet sich derweil lieber über Fahrverbote und Ganztagsbetreuung, während die Europa- und Kommunalwahlen vor der Tür stehen.“

Und die Eppelheimer SPD-Politikerin Renate Schmidt ergänzt: „Von Inklusion hat diese Regierung keine Ahnung. Erst das Bundesverfassungsgericht musste ihr aufzeigen, dass zur vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch das Wahlrecht zählt. Die Landesregierung muss jetzt endlich handeln!“

Homepage Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

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