...
Eine Nachtragsssatzung aufzustellen, ist nur dann für eine Gemeinde nicht erforderlich, wenn sich keine erheblichen Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplan abzeichnen. In früheren Jahren war dies öfter der Fall, jedoch wurde auch dann wegen der besseren Kosten- Transparenz eine Nachtragssatzung aufgestellt.
Die vorliegende Nachtragssatzung für 2009 ist dringend erforderlich, denn die Finanzsituation der Stadt stellt sich deutlich schlechter dar, als im Haushaltsplan vom Dezember 08 aufgestellt angenommen worden war. Die Kernaussage der Nachtragssatzung 2009 ist, dass der Verwaltungshaushalt erstmalig nicht mehr ausgeglichen werden kann. Der neuen Situation wird begegnet durch Schuldenaufnahme und Rückgriff auf das bisherige Rücklagen-Polster.
Der Grund für dieses Dilemma liegt zunächst auf der Einnahmenseite:
Steuerliche Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer und bei der Schlüsselzuweisung vom Land schlagen mit 1,1 Mio € zu Buche. Bei der Haushaltsplanung gingen wir noch, trotz der erkennbaren Konjunkturschwäche, von einem Einnahmen-Plus von 300 Tsd. aus. Dies war optimistisch.
Hinzu kommt, dass sich der Vermögenshaushalt um 1,9 Mio € erhöht hat, aufgrund von höheren Baukosten bei Projekten, wie z.B. für den Bau des Fahrstuhls im Rathaus, der Hebel-Mensa, den Kleinen Planken oder an der Hirschacker- und der Hildaschule. Erforderliche Arbeiten, die durch das Konjunkturpaket II erst ausgeführt werden konnten, mussten von der Stadt immerhin mit 25% finanziert werden.
Doch gerade die Konjunkturförderung, die in der letzten Bundesregierung maßgeblich von der SPD angestoßen wurde hat dazu geholfen, dass das Gewerbe der mittelständischen Firmen gestützt wurde. So gesehen sind die kommunalen Bauvorhaben eine wichtige Investition in die Wirtschaft und es ist interessant zu wissen, dass die Kommunen in Baden-Württemberg mehr zur Finanzierung des Infrastrukturprogramms 2009/2010 beigetragen haben als unser Land.
Die Kommunen im Land steuerten rund 500 Mio.€ bei, während das Land lediglich 345 Mio. € beisteuert. Und es ist nicht vermessen zu sagen, dass das Land ein Sparprogramm aufgelegt hat auf Kosten der Gemeinden. Dies bezieht sich in gleichem Maße auf den Ausbau von Bildung und Betreuung an Kindertagesstätten und Schulen.
Mit der verbindlichen Einführung des Orientierungsplanes des Landes für den Kindergarten ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände zu Recht eine Beteiligung des Landes erforderlich, da die Kommunen die zusätzlichen Kosten nur schwer tragen können. Eine Qualitätsoffensive ist notwendig, um die im Orientierungsplan formulierten Ansprüche, wie einer Verbesserung des Personalschlüssels, Verbesserung der Erzieherinnen-Ausbildung, u.a. zu erreichen. Der Städtetag droht der Landesregierung sogar mit einer Klage für den Fall, dass das Land den Orientierungsplan zwar verbindlich vorgibt, gleichzeitig aber nicht bereit ist, die dafür notwendigen finanziellen Mehraufwendungen mitzufinanzieren.
Eine höhere Landesbeteiligung ist ebenso erforderlich beim Ausbau der Kleinkinderbetreuung, der Sprachförderung im Vorschulalter oder beim Betreuungsangebot an den Schulen und beim Ausbau von Ganztagsschulen.
Doch zurück zu unserem Nachtragshaushalt: Ursprünglich gingen wir von einer Zuführung vom Verwaltungs- HH zum VMHH von 1,2 Mio € aus, jetzt müssen umgekehrt aus dem Vermögens- HH 763 Tsd € dem VWHH zugeführt werden. Aus den Rücklagen werden zusätzlich 3,2 Mio, insgesamt 4,2 Mio. entnommen, sodass nur noch 1,4 Mio.€ vorhanden sind. Der Schuldenstand zum Ende des Jahres erhöht sich auf 4,7 Mio. €.
Bleibt die Hoffnung, dass die noch in voller Höhe eingeplanten Gewerbesteuern auch in voller Höhe von 5 Mio. € in unseren Haushalt fließen werden und sich die künftigen Wirtschaftaussichten wieder verbessern.
Optimismus ist für die kommenden Jahre eher nicht angebracht, denn die Gemeinden werden immer mehr strapaziert mit ihren Ausgaben und die Landesregierung aus CDU und FDP wird vermutlich ihren wenig kommunalfreundlichen Kurs fortsetzen und auf ein neues Konjunkturprogramm ist seitens der neuen schwarz-gelben Regierung ebenfalls nicht zu rechnen.
Insgesamt bleibt uns nur übrig, dem Nachtragshaushalt in der vorliegenden Form zuzustimmen.
SPD-Fraktion