Antrag zur flächendeckenden Schuldnerberatung

Veröffentlicht am 18.06.2020 in Kreistagsfraktion

Immer mehr Menschen können aus den unterschiedlichsten Gründen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Überschuldung gefährdet langfristig die Lebensgrundlagen und erschwert einen Neubeginn für Betroffene.
Die SPD-Kreistagfraktion setzt sich dafür ein, dass die bereits bestehende Schuldnerberatung zukünftig allen Betroffenen zugute kommt und stellt aus diesem Grund einen Antrag zur Einführung einer flächendeckenden, sozialen Schuldnerberatung im Rhein-Neckar-Kreis.

Nachfolgend der Wortlaut des Schreibens an Herrn Landrat Dallinger:

Einstieg in eine flächendeckende, soziale Schuldnerberatung im Rhein-Neckar-Kreis


Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,
aufgrund der aktuellen Situation im Rhein-Neckar-Kreis stellt die SPD-Fraktion den Antrag,
dass eine Konzeption für die schrittweise Einführung einer flächendeckenden, sozialen
Schuldnerberatung erstellt wird.

 

Aktuelle Situation im Rhein-Neckar-Kreis

Derzeit liegt die Zuständigkeit des Rhein-Neckar-Kreises bei der Schuldnerberatung im
Bereich des §16 a SGB II (Kommunale Eingliederungsleistungen) und des § 11 Abs. 5
SGB XII. (Beratung und Unterstützung, Aktivierung). Eine flächendeckende Schuldnerberatung
wird bisher nur für diesen eingeschränkten Personenkreis angeboten. Weitere
niederschwellige und soziale Schuldnerberatung wird darüber hinaus als Freiwilligkeitsleistung
von einzelnen Kommunen (teil-)finanziert (Weinheim und Region, Walldorf,
Wiesloch und Region, Leimen).
Vereinzelt gibt es weitere Angebote zur Schuldnerberatung im Rhein-Neckar-Kreis (z.B.
als Fachberatung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege), die aus Spenden bzw.
Eigenmittel finanziert werden. Nach erfolgreichem Abschluss (hier erstreckt sich die Beratung
eines verschuldeten Haushalts meist über die Dauer eines Jahres hinaus, bis beispielsweise
ein Vergleich mit allen Gläubigern erreicht oder ein Insolvenzverfahren absolviert
ist) wird über das Land Baden-Württemberg (Sozialministerium) eine anteilige Pauschalvergütung
dieser Beratungsleistung nach § 3 AGInsO gewährt.
Mit diesen bisherigen Angebots- und (Teil-)Finanzierungsmodellen haben insgesamt nur
ca. 50% der Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises Zugang zur allgemeinen sozialen
Schuldnerberatung. Das Ziel sollte jedoch sein, allen Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-
Neckar-Kreises diesen Zugang zu ermöglichen.

Informationen zur Schuldnerberatung

Bereits vor der Corona–Krise lag die Überschuldungsquote in Deutschland bei 10,00 %.
Die Überschuldungsquote im Rhein-Neckar-Kreis liegt bei 7,76 % (Schuldneratlas 2019).
Aufgrund der aktuellen Lage ist davon auszugehen, dass sich die Zahl erhöhen wird.
Hauptüberschuldungsauslöser ist längerfristiges Niedrigeinkommen. Aufgrund der Corona-
Krise ist davon auszugehen, dass die finanziellen Nöte von Menschen zunehmen werden,
z.B. durch Kurzarbeit oder Wegfall regelmäßiger Einnahmen, Arbeitslosigkeit.
Auch alte Menschen sind immer häufiger überschuldet. Knapp drei Prozent der über 70-
Jährigen ist aktuell überschuldet. Die Überschuldungsquote hat sich bei den alten Menschen
seit 2013 verdreifacht. Auch bei den 50- bis 69-Jährigen stieg die Überschuldung
zuletzt überdurchschnittlich.
Betrachtet man die Milieuzugehörigkeit der Überschuldeten wird deutlich, dass die
Schuldenproblematik in allen Milieus auftritt. Die Ausprägung ist in den Milieus der unteren
Mitte/Unterschicht etwas größer als in den Milieus der Mitte und den gesellschaftlichen
Leitmilieus, die Unterschiede sind jedoch nicht sonderlich stark (vgl. Schuldneratlas 2019).

Inhalte der sozialen Schuldnerberatung

a.) Individuelle Auswirkungen

Im Mittelpunk der 1. Phase der sozialen Schuldnerberatung steht die Basisberatung, ggf.
mit Krisenintervention und Überprüfung der Notwendigkeit existenzsichernden Maßnahmen
wie z.B. Pfändungsschutz.
Nachhaltige Schuldnerberatung benötigt Zeit und erfordert die aktive und verbindliche
Mitarbeit der Ratsuchenden. Der rechnerische Durchschnitt für die Dauer eines solchen
Beratungsprozesses liegt bei einem Jahr. In dieser Phase 2 werden weitere Themenfelder
bearbeitet. Es folgt die Budgetberatung, bei der es um die ökonomischen Aspekte der Verbzw.
Überschuldung wie finanzielle Verpflichtungen sowie Haushalts- und Ausgabeverhalten
geht. In die Beratung einbezogen werden die persönlichen, familiären und
sozialen Lebensumstände, die zur Schuldenproblematik geführt haben oder von dieser
tangiert werden. Wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden oder Besuch
vom Gerichtsvollzieher droht, herrscht häufig Angst und Unsicherheit. Im Verlauf solcher
Ereignisse und Problemen entsteht bei vielen Klienten das Gefühl des hilflosen
Ausgeliefertseins ohne eine Lösungsperspektive in Sicht zu haben. Hier kann die soziale
Schuldnerberatung klärend eingreifen und durch Forderungsüberprüfung, Schuldenregulierung
und ggf. auch Insolvenzberatung als auch durch Vermittlung handlungsbefähigender
Informationen zu einer Verbesserung beitragen.
Die Themenfelder, die in der sozialen Schuldnerberatung bearbeitet werden, gehen weit
über die in einer Schuldnerberatung eines Fachanwaltes hinaus.

b.) Gesellschaftliche Auswirkungen

Andererseits hilft soziale Schuldnerberatung auch in erheblichem Umfang, öffentliche
Gelder (wie z.B. ALG I, Krankengeld, ALG II, Grundsicherung) einzusparen. Sie trägt mit
dazu bei, Arbeitsplätze trotz Überschuldung zu erhalten oder bei Arbeitslosigkeit die
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Sie reduziert die Krankheitsanfälligkeit
und vermeidet Krankenkosten. Durch den Aufbau von Perspektiven fördert sie
Eigeninitiative und die Motivation zur Reduzierung von sozialen Leistungen.

Bedarf

Insofern sind das Angebot und die Finanzierung einer flächendeckenden, qualifizierten
sozialen Schuldnerberatung für alle Bevölkerungsschichten im Rhein-Neckar-Kreis
individuell notwendig und gesellschaftlich sinnvoll.

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Landrat, dieses für immer mehr Menschen wichtige
Thema in die zuständigen Kreis-Gremien zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Göck
Fraktionsvorsitzender

Renate Schmidt
Stv. Fraktionsvorsitzende

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