Schülerbeförderungskosten

Veröffentlicht am 27.04.2021 in Kreistagsfraktion

Renate Schmidt, Sozialpolitische Sprecherin der SPD

Anpassung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

Für die SPD Kreistagsfraktion ist die Inklusion immer wieder ein Thema, jetzt geht es den Rhein-Neckar Sozialdemokraten um die Anpassung der Satzung im Kreis, auf deren Grundlage die "notwendigen" Schülerbeförderungskosten erstattet werden.

Ganz aktuell bittet jetzt die SPD-Fraktion den Landrat,  zu prüfen, inwieweit die gültige Satzung von 2013 an das im Jahr 2015 geänderte Schulgesetz zur Verankerung der Inklusion angepasst werden kann und sollte.

Immer häufiger komme es nämlich zu dem Problem, dass Eltern eines Kindes in einer Inklusionsklasse gerne ihr Kind in einer Kernzeitbetreuung anmelden würden, um wieder einer Berufstätigkeit zumindest in Teilzeit nachgehen zu können. Auch, wenn dort die Bereitschaft zur Betreuung und ein Platz zur Verfügung stünde, wäre dies nach der aktuellen Beförderungssatzung nicht möglich.

Derzeit sind die Schülerfahrten nur zu Unterrichtszeiten erstattungsfähig. Wäre die Inklusionsklasse in einer Ganztagesschule angesiedelt, so würde die aktuelle Satzung greifen. Allerdings sind die wenigsten Grundschulen im Rhein-Neckar-Kreis Ganztagesschulen, wodurch eine Ungleichbehandlung entsteht.

Auch bei den Sonderschulen handele es sich in der Regel um Ganztagesschulen, so dass dort das Betreuungsproblem  - im Gegensatz zur Inklusion – gelöst werden kann.

Wenn Eltern keine Betreuungsangebote wie bei jedem anderen Kind nutzen können, bedeutet das für viele Elternteile – insbesondere auch alleinerziehende Mütter und Väter – das berufliche Aus, so Renate Schmidt, sozialpolitsche Sprecherin der Kreis SPD, und formuliert in Richtung Landrat Stefan Dallinger: "Wir bitten Sie deswegen entsprechende Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Inklusion amtsintern prüfen zu lassen,"

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