Stellungnahme der SPD-Gemeinderatsfraktion zum Ausbau der Kleinen Planken

Veröffentlicht am 23.12.2007 in Kommunalpolitik

Herr OB, meine Damen und Herren,

wir beschließen heute die Vergabe der Umbauarbeiten in den Kleinen Planken, eine eigentlich wenig spektakuläre Angelegenheit, wenn da nicht die Geschichte mit der Außenanlage des Lutherhauses wäre. Dieses Lutherhauses hat uns in den letzten Jahren schon einige male beschäftigt.

Wir erinnern uns:
• Gegen die Stimmen der SPD hat die Mehrheit des Stadtrates die Vergrößerung des Lutherhauses beschlossen und war bereit, 600.000 EUR dafür zu bezahlen.. Der Beschluss sah aber eine klare Kostendeckelung vor. Die Baukosten wurden im Jahre 2004 auf 1,5 Mio EUR begrenzt.
• Mit knapp einer Mio Versicherungssumme und dem Zuschuss der Stadt war damit die Finanzierung ohne Kostenbeteiligung der ev. Kirche gesichert.
• Die Kostenberechnung im Jahre 2005 aufgrund der Mehrfachbeauftragung ergab eine Erhöhung der Kosten auf 1,74 Mio EUR. Gegenüber der ursprünglichen Kostenrechnung entstand durch diese Planung eine Unterfinanzierung von
240 TEUR. Laut § 2 Abs 4 des Vertrages mit der Stadt hätte hier dringend eine Anpassung der Finanzierung vorgenommen werden müssen. Die ev. Kirche hat dies unterlassen, der Stadtrat wurde nicht informiert.
• Im April 2006 hat Herr Pfarrer Müller einen Zuschuss für die Toilettenanlage des Lutherhauses in Höhe von 25.000 EUR beantragt und von der Stadt gegen die Stimmen der SPD auch erhalten: In seinem Schreiben erklärt er, dass „er alles daran setzen will, mit dem ursprünglichen Zuschuss seitens der Stadt (immerhin 600.000 EUR) soweit machbar auszukommen und dass der zusätzliche Zuschuss von 25.000 EUR nur im äußersten Notfall zum tragen komme.“

• Frühjahr 2007:
o Die Stadt erfährt – nachdem der Bau fertig gestellt war -, dass die tatsächlichen Kosten für das Lutherhaus ca 2 Mio betragen werden, das übersteigt den vom Stadtrat im Jahre 2004 beschlossenen Betrag um 500 TEUR.
o Die ev. Kirche hat allein ca 1,8 Mio für den Bau ausgegeben, wobei der Anteil der Eigenmittel der ev. Kirche jedoch sehr gering ist: sie betragen nur 175.000 EUR gegenüber 1,625 Mio Zuschüsse und Versicherungssumme.
o Ohne Vorwarnung teilt die ev. Kirche der Stadt mit, dass sie die 200.000 EUR für die Außenanlage nicht bezahlen könne, da sie kein Geld mehr für dieses Objekt habe. Die Stadt solle die 200.000 EUR Kosten für die Außenanlage übernehmen.
o Der Zuschuss der Stadt würde damit auf 825.000 EUR wachsen gegenüber einem Eigenanteil der ev. Kirche von 175.000 EUR, wir meinen etwas unverhältnismäßig

Wir halten fest:
• Der Stadtrat wurde während der Bauphase nie über die Kostenentwicklung informiert. Die vertraglich vereinbarte Anpassung der Finanzierung ist nie erfolgt.
• Der Bauherr, die ev. Kirche und nur diese, hat die einzelnen Gewerke vergeben, ist damit allein verantwortlich für diese Kostenüberschreitung.
Damit wäre eigentlich die Sache für uns erledigt, weil wir für die Herstellung der Außenanlage der ev. Kirche schlicht nicht zuständig sind, zudem haben die Schwetzinger Bürger bereits 625.000 EUR Zuschuss geleistet.

Da wir jedoch ein Interesse daran haben, dass die Kleinen Planken als ganzes renoviert werden, hat sich die Stadtverwaltung bemüht, bei der Finanzierung z.B. durch Gewährung eines Darlehens zu helfen. Diesen Kompromiss hat die ev. Kirche abgelehnt.

Bedingt durch die Verweigerungshaltung der ev. Kirche hat die Stadtverwaltung in vielen Gesprächen über viele Monate hin versucht, einen Kompromiss zu finden. Die jetzt vorliegende Beschlussvorlage sieht sehr nach Erpressung der ev. Kirche aus:
• Wenn ihr liebe politische Gemeinde uns nicht auch den hinteren Teil der Außenanlage finanziert, bekommt ihr auch nicht den vorderen Teil als Eigentümer.
Konkret:
• Die Stadt Schwetzingen soll von der ev. Kirche das Außengelände an den Kleinen Planken „geschenkt“ bekommen, was zunächst sehr gut klingt.
• Der Trick bei der Sache ist:
Als neuer Eigentümer des Außengeländes ist die Stadt dann zuständig für die Herstellung dieser Außenanlage, muss also die 200.000 EUR bezahlen. Die ev. Kirche möchte aber nicht nur den Anteil der Kleinen Planken bezahlt bekommen, sondern auch noch die Herstellung des rückwärtigen Geländes. Dies hat z.B. zur Folge, dass ein neu zu installierendes Tor dann auch auf städt. Gelände liegt, d.h. die fälligen 10.000 EUR für dieses Tor, muss auch von der Stadt – sprich den Schwetzinger Bürgern bezahlt werden.
• Der Wert des „geschenkten“ Geländes lässt sich wohl schlecht dagegen rechnen, weil die Stadt von diesem Gelände keinen Nutzen hat, nur Kosten.

Obgleich die SPD-Fraktion sich einig ist in der Bewertung des Verhaltens von Pfarrer Müller und dem Kirchengemeinderat werden wir dennoch nicht einheitlich abstimmen. Wenn man sich nicht an gemeinsam ausgehandelte Kompromisse hält und damit auch der politischen Gemeinde eine Chance lässt, die höhere Geldausgabe dem Steuerzahler gegenüber zu rechtfertigen, so muss man dieses Verhalten zumindest als befremdlich bezeichnen.
Trotz dieser Einigkeit in der Fraktion verursacht die unterschiedliche Prioritätensetzung eine uneinheitliche Abstimmung.
Ein Teil der Fraktion wird der Beschlussvorlage zustimmen, um unser städtebauliches Ziel, nämlich eine Attraktivierung der kleinen Planken, doch noch zu erreichen, auch wenn im ungünstigsten Fall eine Komplettlösung, wie im Entwurf, nicht möglich sein wird.
Der andere Teil der Fraktion lehnt die Beschlussvorlage ab, weil der Schwetzinger Bürger für das Lutherhaus schon sehr viel Geld bezahlt (625.000 EUR) hat und weil die Art wie die Verhandlungsführer der ev. Kirche sich gegenüber der politischen Gemeinde über Monate verhalten haben nicht akzeptiert werden kann. Es ist nun Aufgabe der ev. Kirche, ihr Gelände entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen herzustellen.

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